Geistiges Eigentum und personenbezogene Daten deutscher Unternehmen sind durch nachrichtendienstliche Wirtschaftsspionage „befreundeter“ Geheimdienste konkret bedroht. Die Verantwortlichen in den deutschen Unternehmen sind sich des Umfangs dieser Bedrohung häufig nicht bewusst. Dies führt dazu, dass sinnvolle und notwendige Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums und der personenbezogenen Daten durch die Unternehmen nicht umgesetzt werden.
Belege und Quellen:
1. USA PATRIOT Act
Der USA PATRIOT Act ist ein US-amerikanisches Bundesgesetz, das am 25. Oktober 2001 vom US-Kongress als direkte Reaktion auf die Terroranschläge des 11.09.2001 und die wenig später erfolgten Milzbrand-Anschläge verabschiedet wurde. Das Gesetz schränkt die amerikanischen Bürgerrechte ein und hat Auswirkungen auf USA-Reisende, da die Anforderungen an Pässe erhöht wurden. Der USA PATRIOT Act soll die Ermittlungen der US-Bundesbehörden im Fall einer terroristischen Bedrohung vereinfachen. Die Bestimmungen des USA PATRIOT Act erlauben US-Bundesbehörden wie dem FBI, der NSA oder der CIA nicht nur den Zugriff ohne richterliche Anordnung auf die Server von US-Unternehmen. Auch ausländische Töchter der US-Unternehmen sind nach dem US-Gesetz verpflichtet, Zugriff auf ihre Server zu gewähren – selbst dann, wenn lokale Gesetze dies untersagen.
2. Gesetzeslage in Deutschland
Professor Josef Foschepoth, Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Freiburg (http://herbert.geschichte.uni-freiburg.de/mitarbeiter/foschepoth_josef), veröffentlichte in 2013 Forschungsergebnisse nach denen die nach dem 2. Weltkrieg im so genannten Besatzungsstatut und den Alliierten Vorbehaltsrechten verankerten Rechte der USA, Großbritanniens und Frankreichs zur Ausforschung der Kommunikationsströme in Deutschland – unter Aussetzung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses – durch eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 10 im Jahr 1968 sowie durch eine „geheime Verwaltungsvereinbarung“ und ein „Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut“ fortgeschrieben und in deutsches Recht überführt worden seien. D. h. die NSA oder der britische GHCQ hätten in Deutschland ein gesetzlich bzw. vertraglich verankertes Recht, die Kommunikationsströme auszuforschen und die Deutschen Behörden seien sogar verpflichtet, sie dabei zu unterstützen.
Die Argumentation von Prof. Foschepoth ist unter Juristen nicht unumstritten – insbesondere die Frage, ob im Grundgesetz verankerte Grundrechte durch völkerrechtliche Verträge, Vereinbarungen und „Nebenabreden“ übersteuert werden können. Prof. Foschepoth dokumentiert in seinen Forschungen, dass diese umfangreichen Ausforschungen unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg begannen und sich bis heute in ausgeweitetem Umfang fortsetzt haben.
Eine verständliche Zusammenfassung der Forschungen von Prof. Foschepoth findet man in den folgenden Interviews sowie auf seiner WordPress-Seite:
http://www.sueddeutsche.de/politik/historiker-foschepoth-ueber-us-ueberwachung-die-nsa-darf-in-deutschland-alles-machen-1.1717216
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-10/nsa-uerberwachung-merkel-interview-foschepoth
https://foschepoth.wordpress.com
Eine kritische Stellungnahme zu den Forschungsergebnissen von Prof. Foschepoth inkl. einer Reihe recht interessanter Leserkommentare findet man unter:
http://www.internet-law.de/2013/10/darf-die-nsa-in-deutschland-die-telekommunikation-ueberwachen.html
Im Hinblick auf den Schutz des geistigen Eigentums und der personenbezogenen Daten von Unternehmen in Deutschland ist letztlich auch sekundär, ob die Ausforschung rechtlich oder widerrechtlich stattfindet. Es gibt eine Vielzahl von starken Indizien, dass diese Ausforschung in der Praxis in beträchtlichem Umfang stattfindet (siehe folgender Abschnitt).
3. Wirtschaftsspionage durch Geheimdienste
Echelon ist der Name eines weltweiten Spionagenetzes, das von Nachrichtendiensten der USA, Großbritanniens, Australiens, Neuseelands und Kanadas betrieben wird. Das System dient zum Abhören bzw. zur Überwachung von über Satellit geleiteten privaten und geschäftlichen Telefongesprächen, Faxverbindungen und Internet-Daten. Die Auswertung der gewonnenen Daten wird vollautomatisch durch Rechenzentren vorgenommen. Die Existenz des Systems gilt seit einer Untersuchung des europäischen Parlaments von 2001 als gesichert. Über den genauen Umfang und die Art der Abhörmaßnahmen gibt es wegen der Geheimhaltung seitens der Betreiber keine zuverlässigen Angaben. Wegen des Einsatzes zur Wirtschaftsspionage gegen europäische Unternehmen wurde eine bedeutende Anlage der US-amerikanischen NSA im bayerischen Bad Aibling auf Empfehlung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Jahr 2004 geschlossen.
Der Europaabgeordnete Gerhard Schmid äußerte 2001 als Vorsitzender des EU-Sonderausschusses für das Abhörsystem Echelon, dass die USA ihre technischen Möglichkeiten nicht nur zum Kampf gegen Korruption einsetzen können, sondern auch um den USA Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Echelon „diene der Wirtschaftsspionage nicht nur in dem Sinne, dass allgemeine wirtschaftliche Daten abgefragt würden; vielmehr würde das System auch zur Erlangung von Großaufträgen eingesetzt.“ Tatsächlich berichtete die Baltimore Sun 1995 von einem Flugzeuggeschäft, bei dem die NSA aufdeckte, dass die europäische Airbus den saudischen Auftraggeber bestechen wollte.
Der britische Journalist Duncan Campbell verfasste einen im Februar 2000 veröffentlichten Bericht für das Europäische Parlament, in dem er einen zweiten Fall anführte, bei dem Informationen der NSA einer US-Firma geholfen haben sollen, den Zuschlag bei einer Auftragsvergabe zu erhalten.
Im Juni 2013 machte der Whistleblower Edward Snowden zwei große internetbasierte Abhörsysteme öffentlich bekannt, namentlich das US-System PRISM und das Anfang 2012 in Betrieb gegangene britische System Tempora, das auch im Auftrag der USA genutzt wird. Edward Snowden geht davon aus, dass die USA auch Wirtschaftsspionage betreiben: „Wenn es etwa bei Siemens Informationen gibt, die dem nationalen Interesse der Vereinigten Staaten nutzen – aber nichts mit der nationalen Sicherheit zu tun haben – dann nehmen sie sich diese Informationen trotzdem“, sagte Snowden in seinem laut NDR-Angaben ersten Fernsehinterview seit der Flucht nach Russland.
Im Dezember 2013 wurde ein irritierender Bericht einer von Präsident Barack Obama eingesetzten Expertengruppe zur Reform der NSA veröffentlicht. Dort heißt es auf Seite 221: „Regierungen sollen Überwachungsmaßnahmen nicht nutzen, um Industriegeheimnisse zum Vorteil ihrer heimischen Industrie zu stehlen“.
In 2015 wurde bekannt, dass u. a. die Namen von Siemens, Mercedes und Debitel in der Selektorenliste enthalten waren, die dem BND durch die NSA vorgegeben wurde, um die elektronischen Kommunikationsströme auszuforschen.
Medienartikel zum Thema Wirtschaftsspionage durch Geheimdienste finden Sie u. a. hier:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/a-1037370.html
http://www.welt.de/politik/ausland/article124281154/USA-betreiben-ohne-Zweifel-Wirtschaftsspionage.html
http://www.wiwo.de/politik/ausland/interview-snowden-nsa-betreibt-wirtschaftsspionage-in-deutschland/9387786.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-affaere-angeblich-siemens-im-nsa-auftrag-ausspioniert-a-1033035.html
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-affaere-verdacht-auf-wirtschaftsspionage-erhaertet-a-1037370.html
4. Fazit:
Die o.g. Quellen führen zu der Schlussfolgerung, dass es eine konkrete Bedrohung des geistigen Eigentums und der personenbezogenen Daten deutscher Unternehmen durch nachrichtendienstliche Wirtschaftsspionage „befreundeter“ Nachrichtendienste gibt.
Ich habe in den letzten Jahren im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit feststellen müssen, dass das Bewusstsein für diese Bedrohung bei den Verantwortlichen in deutschen Unternehmen nicht sehr ausgeprägt ist. In der Folge werden notwendige Schutzmaßnahmen nicht oder nicht in ausreichendem Maße ergriffen.
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