Im Vorfeld der (sehr intensiv und kontrovers geführten) Diskussion in Großbritannien um den so genannten BREXIT, hatte ich im Mai 2016 aus verschiedenen öffentlich zugänglichen Quellen ein paar informative Fakten zur Europäischen Union zusammengestellt, die man als mündiger EU-Bürger kennen sollte.
Anlässlich der Vorschläge der EU-Kommision vom 06.12.2017 zur Umgestaltung der Eurozone, die den Weg in eine Transferunion bereiten (siehe: https://www.n-tv.de/politik/Bruessel-schlaegt-EU-Waehrungsfonds-vor-article20169971.html), sowie der Forderung des SPD-Vorsitzenden Martin Schulz auf dem SPD-Parteitag am 07.12.2017 zur Umwandlung der Europäischen Union in die „Vereinigten Staaten von Europa“ innerhalb der kommenden 8 Jahre bis 2025 (siehe: https://www.n-tv.de/politik/Schulz-will-Vereinigte-Staaten-von-Europa-article20172092.html) habe ich die wesentlichen Daten und Fakten in diesem Artikel aktualisiert und die Aktualisierungen in Fettschrift kenntlich gemacht.
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund bestehend aus 28 Mitgliedsstaaten (Stand: 2017). Im Unterschied zu den „United States of America (USA)“, bei denen es sich um eine föderale Präsidialrepublik bestehend aus 50 vergleichsweise homogenen Bundesstaaten (plus Washington D.C.) handelt, haben die 28 EU-Mitgliedsstaaten nicht nur größtenteils unterschiedliche Sprachen, sondern sie unterscheiden sich auch hinsichtlich ihrer Wirtschaftskraft, Kultur, Mentalität der Bevölkerung, Geschichte oder außenpolitische bzw. Sicherheitsinteressen teilweise in erheblichem Umfang. Die kulturelle Vielfalt und die sich über viele Jahrhunderte erstreckende Geschichte machen den besonderen Reiz von „old Europe“ aus.
Einen Überblick über die Sprachfamilien in Europa und ihre geographische Verteilung können Sie sich anhand der folgenden Tabelle unbekannter Herkunft verschaffen:
Die Europäische Union hat ihren Ursprung in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach offiziellen Darstellungen begann alles mit der Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit (siehe Nachtrag am Ende dieses Artikels). Dahinter stand die Idee, dass Länder, die Handel miteinander treiben, sich wirtschaftlich verflechten und daher kriegerische Auseinandersetzungen eher vermeiden. Das Ergebnis war 1957/58 die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und eine wachsende wirtschaftliche Zusammenarbeit, zwischen ursprünglich sechs Ländern, nämlich Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden. In den folgenden ca. 55 Jahren wurde mit dem EU-Binnenmarkt in mehreren Erweiterungsstufen der größte gemeinsame Wirtschaftsraum der Welt geschaffen. Die EU stellt eine eigenständige Rechtspersönlichkeit dar und hat daher Einsichts- und Rederecht bei den Vereinten Nationen.
Zur Frage, was die Europäische Union für die einfachen Bürger überhaupt bringt, gab es eine recht gute Übersicht des Europäischen Informations-Zentrums Niedersachsen (EIZ) unter der Überschrift „Warum die EU wichtig ist: 10 gute Gründe“: https://web.archive.org/web/20170209022844/http://www.eiz-niedersachsen.de/dialog-mit-der-eu/10-gute-grunde-fur-die-eu/.
Aus dieser und verschiedenen anderen Quellen habe ich folgende Punkte extrahiert:
- Sicherung des Friedens in Europa (ob die EU tatsächlich für sich in Anspruch nehmen kann, ein „Friedensprojekt“ zu sein bzw. ob ihr das Verdienst gebührt, dass zwischen den Mitgliedsstaaten seit Gründung der EWG/EU keine Kriege mehr geführt wurden, sei dahingestellt; vermutlich spielt die NATO, der bis auf Österreich, Schweden und Finnland alle EU-Staaten angehören, diesbezüglich die entscheidendere Rolle)
- Freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital (die vier so genannten „Grundfreiheiten“) – was auch die Freizügigkeit der EU-Bürger bei der Wahl von Wohnort und Arbeitsplatz beinhaltet
- Definition demokratischer Mindeststandards für EU-Staaten sowie Festschreibung von Grundrechten, z. B. in der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“, einschließlich Kinder-, Arbeits- und Datenschutzrechten
- Der Euro als einheitliche Währung innerhalb der Eurozone, so dass bei Reisen kein Geldumtausch erforderlich ist (was ich für ein eher schwaches Argument halte, da man Zahlungen heutzutage weitgehend ohne Bargeld abwickeln kann)
- Bewältigung der Eurokrise (die es ohne den Euro nicht gegeben hätte) durch milliardenschwere Rettungsschirme (EFSF und ESM)
- Europaweite Bankenkontrolle (Single Supervisory/Resolution Mechanism), die ebenfalls ohne den Euro nicht in diesem Umfang notwendig wäre
- Regulierung des Wettbewerbs, was z. B. zur Reduzierung der Roaming-Gebühren innerhalb der EU um mehr als 80% seit 2007 geführt hat
- EU-Strukturhilfen, um struktur- und wirtschaftsschwächere Regionen, an den EU-Durchschnitt anzugleichen oder um Innovationen zu fördern (z. B. „Investment Plan for Europe“)
- Reisefreiheit, so dass es innerhalb des Schengen-Raums keine Grenzkontrollen gibt und man keinen Reisepass benötigt (was allerdings zu erheblichen Nachteilen bei der Bekämpfung von Terroristen und Extremisten führt)
- Europaweite Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeibehörden zur Verbrechensbekämpfung z. B. durch das Europäische Polizeiamt EUROPOL und die Europäische Justiz- und Zollbehörde EURJUST
- Europaweite gegenseitige Anerkennung von Berufsdiplomen, Schulzeugnissen und Ausbildungsnachweisen
- Studieren im europäischen Ausland durch Erasmus-Programme (mehr als 2,5 Mio. Stundenten seit 1987)
- Förderung des Umweltschutzes z. B. durch regenerativen Energien oder Richtlinien für Wasser und Abfall, Naturschutz, Flora&Fauna, Altauto-Verwertung oder Luftqualität.
- Übergreifende Verbraucherschutzregeln mit einheitlichen Mindeststandards für Qualität, Sicherheit und Gesundheit einschließlich Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, Verträglichkeit von Kosmetika oder Sicherheit von Kinderspielzeug
Der Preis für diese Errungenschaften ist (neben den Kosten für den EU-Haushalt und ein gewisses Maß an Bürokratie) die teilweise Aufgabe nationaler Souveränitätsrechte bzw. deren Verlagerung von den Institutionen der EU-Mitgliedsstaaten an zentrale EU-Institutionen. Ein gutes Beispiel dafür mit extremen Auswirkungen ist die Verlagerung der Verantwortung für die Währung von den Notenbanken der 18 Eurozonen-Staaten an die Europäische Zentralbank.
Im Hinblick auf die friedenssichernde Wirkung der EU darf man nicht vergessen, dass sich EU-Mitgliedsstaaten, wie Großbritannien, Frankreich, Spanien oder Deutschland, in ihrer Doppelfunktion als NATO-Mitgliedsstaaten aktiv an den Kriegen in Ex-Jugoslawien, Afghanistan, Irak, Libyen oder Syrien beteiligt haben. Ferner schwelt in unmittelbarer Nachbarschaft zur EU, namentlich in der Ukraine seit 2014 ein mehr oder offen ausgetragener Krieg, den die EU zumindest nicht verhindern konnte.
WESENTLICHE DATEN UND FAKTEN ZUR EUROPÄISCHEN UNION
Die Europäische Union besteht nach dem Beitritt des jüngsten Mitgliedsstaates Kroatien im Jahr 2013 aus 28 Mitgliedsstaaten (http://europa.eu/about-eu/countries/index_de.htm) und hat derzeit 24 Amtssprachen. Großbritannien bleibt rechtlich gesehen bis zum Abschluss der Austrittsverhandlungen Mitglied der Europäischen Union und zwar mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ableiten. Außerhalb von Europa umfasst die EU auch einige (exterritoriale) Überseegebiete, wie z. B. Mayotte nordwestlich von Madagaskar an der Ostküste von Afrika und Französisch-Guayana in Südamerika.
Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ferner Island, Liechtenstein und Norwegen. Der EWR ist eine vertiefte Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Das Abkommen vom 02.05.1992, das die Mitgliedstaaten der EFTA (mit der Ausnahme der Schweiz) und die Mitgliedstaaten der EU geschlossen haben, dehnte den Europäischen Binnenmarkt auf Island, Liechtenstein und Norwegen aus, sodass er nach heutigem Stand insgesamt 31 Länder umfasste. Auf Basis der Daten aus dem Jahr 1994, entstand dadurch mit ungefähr 372 Millionen Einwohnern und einer jährlichen Wirtschaftsleistung von über 7,5 Billionen US-Dollar die größte Wirtschaftszone der Welt von der Arktis bis zum Mittelmeer, die seinerzeit ungefähr die Hälfte des Welthandels repräsentierte. EWR-weit gelten insbesondere die vier Freiheiten des Waren-, Personen, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs, mit Sonderregelungen für Agrarwaren.
Der europäische Kontinent besteht aus insgesamt 47 Staaten. Zypern ist Mitglied der Europäischen Union, gehört aber geografisch zu Asien. Nicht oder (noch?) nicht Mitglied der Europäischen Union sind die folgenden 20 Staaten mit einer Gesamtbevölkerung von 214 Millionen Menschen (Stand 2018 nach Angaben der Deutschen Stiftung für Weltbevölkerung DSW) und einem Bruttoinlandsprodukt von insgesamt 3,46 Billionen Dollar (Stand 2016 nach Angaben des Internationalen Währungsfonds IWF). Die Bevölkerungszahlen für Russland, die Türkei und Kasachstan sind mit einem Stern gekennzeichnet, da die folgende Liste in alphabetischer Reihenfolge nur die europäischen Bevölkerungsanteile dieser Länder zeigt.
- Albanien (12 Milliarden Dollar, 2,9 Millionen Menschen)
- Andorra (3,2 Milliarden Dollar, 80.000 Menschen)
- Belarus (49 Milliarden Dollar, 9,5 Millionen Menschen)
- Bosnien und Herzegowina (17 Milliarden Dollar, 3,5 Millionen Menschen)
- Island (20 Milliarden Dollar, 400.000 Menschen)
- Kasachstan (134 Milliarden Dollar, 480.000 Menschen*)
- Kosovo (7 Milliarden Dollar, 1,8 Millionen Menschen)
- Liechtenstein (6 Milliarden Dollar, 40.000 Menschen)
- Nordmazedonien (11 Milliarden Dollar, 2,1 Millionen Menschen)
- Moldawien (7 Milliarden Dollar, 3,5 Millionen Menschen)
- Monaco (7 Milliarden Dollar, 40.000 Menschen)
- Montenegro (4 Milliarden Dollar, 600.000 Menschen)
- Norwegen (370 Milliarden Dollar, 5,3 Millionen Menschen)
- Russland (1.281 Milliarden Dollar, 110,0 Millionen Menschen*)
- San Marino (2 Milliarden Dollar, 30.000 Menschen)
- Schweiz (660 Milliarden Dollar, 8,5 Millionen Menschen)
- Serbien (38 Milliarden Dollar, 7,0 Millionen Menschen)
- Türkei (858 Milliarden Dollar, 16,4 Millionen Menschen*)
- Ukraine (93 Milliarden Dollar, 42,3 Millionen Menschen)
- Vatikanstadt ($NN, 800 Personen)
In den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lebten Anfang 2017 rund 511,81 Millionen Menschen, während der Kontinent Europa (je nach Definition) in 2015 durch insgesamt 743,1 Millionen Menschen bevölkert ist.
Kleiner geographischer Exkurs:
Europa als Kontinent hat im Osten gegenüber Asien keine eindeutige geographische oder geologische Grenze. Deshalb sind die „Grenzen Europas“ eine Frage gesellschaftlicher Übereinkunft. Eine geographische Definition Europas ist immer willkürlich. Nach einer bekannten Formulierung des französischen Publizisten Bernard-Henri Lévy ist Europa „kein Ort, sondern eine Idee“.
Heute folgt man bei der Grenzziehung zwischen Europa und Asien üblicherweise weitgehend der Definition des schwedischen Geographen Philipp Johann von Strahlenberg. Danach bilden Uralgebirge und -fluss die Ostgrenze Europas. Zwischen dem Kaspischen Meer und dem Schwarzen Meer verläuft die Grenzlinie durch die „Kuma-Manytsch-Niederung“ nördlich des Kaukasusgebirges, da an ihrer Stelle einst eine Meeresstraße das Kaspische Meer mit dem Schwarzen Meer verband. Im englisch- und französischsprachigen Raum wird – davon leicht abweichend – die Grenze entlang des Kaukasus-Hauptkammes gezogen. Nach beiden Definitionen gehören Aserbaidschan, Armenien und Georgien nicht zum Kontinent Europa, sondern zu Asien. Die Staatsgebiete von Russland, der Türkei und Kasachstan liegen jeweils nur zum kleineren Teil in Europa (Russland: 23%, Türkei: 3% und Kasachstan: 5,4%), während sich jeweils der flächenmäßig größere Teil dieser drei Staaten dem asiatischen Kontinent zuzuordnen ist.
Insgesamt hat Europa eine Fläche von etwa 10,5 Millionen Quadratkilometern und ist damit nach Australien der zweitkleinste der sieben Kontinente (der Größe nach geordnet: Asien, Afrika, Nordamerika, Südamerika, Antarktika, Europa und Australien). Der nördlichste Punkt des europäischen Festlands liegt auf der Halbinsel Nordkin in Norwegen, der südlichste ist die Punta de Tarifa in Spanien, der westlichste das Cabo da Roca in Portugal. Die Nord-Süd-Ausdehnung beträgt etwa 3800 km. In Ost-West-Richtung misst das europäische Festland etwa 6000 km, vom Uralgebirge in Russland bis zur Atlantikküste Portugals.
(Exkurs Ende)
In der folgenden Tabelle sind die 47 Staaten des europäischen Kontinents nach ihrer Einwohnerzahl im Jahr 2012 sortiert dargestellt (Hinweise: Für Russland, die Türkei und Kasachstan sind jeweils nur die europäischen Anteile in der Tabelle gelistet. Zypern ist zwar Mitglied in der Europäischen Union gehört aber geographisch zu Asien und ist deshalb in der Tabelle nicht gelistet). Die Summe der Einwohner ist in der Tabelle mit 724,77 Millionen etwas niedriger, als die oben genannten 743,1 Millionen aufgrund der Verwendung unterschiedlicher Datenquellen.
Anmerkung: Die Tabelle veranschaulicht recht gut, dass die Gleichbehandlung der EU-Mitgliedsstaaten (im Sinne von „one country, one vote“ bzw. „one country, one representative“) im Europäischen Rat (Staatschefs), in der Europäischen Kommission und im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) zu erheblichen Ungleichgewichten führt, da z. B. der EU-Kommissar aus Malta 418.000 Einwohner mit seiner Stimme vertritt, während der EU-Kommissar aus Deutschland die 196-fache Zahl an Einwohnern, nämlich 81.890.000, vertritt – um die beiden Extreme innerhalb der Europäischen Union zu nennen (das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands liegt sogar beim 344-fachen des Bruttoinlandsprodukts von Malta). Nur im Europäischen Parlament werden die 751 EU-Abgeordneten nach der Bevölkerungszahl auf die Mitgliedsstaaten aufgeteilt. Ich komme auf diesen Kritikpunkt am Ende meines Beitrags noch einmal zurück, wenn es um die demokratische Legitimation der Europäischen Union geht.
Die Eurozone umfasst 19 Staaten mit 341,0 Millionen Menschen, die den Euro als gemeinsame Währung nutzen (https://www.ecb.europa.eu/euro/intro/html/map.de.html).
Eine Statistik zum Bruttoinlandsprodukt der EU-Mitgliedsstaaten für das Jahr 2016findet man hier: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/188776/umfrage/bruttoinlandsprodukt-bip-in-den-eu-laendern/.
Angaben zur Bevölkerungszahl der EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2017 inkl. Prognosen für die Jahre 2030, 2050 und 2080 findet man hier: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/164004/umfrage/prognostizierte-bevoelkerungsentwicklung-in-den-laendern-der-eu/.
Quelle für die wesentlichen nachfolgenden Informationen zu den EU-Verträgen ist: https://europa.eu/european-union/law/treaties_de.
Die Europäische Union beruht auf rechtsstaatlichen Grundsätzen. Das bedeutet, dass jede Tätigkeit der EU auf Verträgen beruht, die von allen EU-Mitgliedstaaten auf freiwilliger und demokratischer Basis angenommen wurden. Wenn ein Politikbereich beispielsweise in einem Vertrag nicht erwähnt wird, kann die Kommission keinen Gesetzesvorschlag für diesen Bereich vorlegen.
Im Rahmen der Verträge können die EU-Institutionen Rechtsvorschriften erlassen, die anschließend von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Die wichtigsten EU-Verträge (in chronologischer Reihenfolge) sind:
- Vertrag von Lissabon, der am 01.12.2009 mit folgendem Ziel in Kraft getreten ist: Eine demokratischere und wirksamere EU, die in der Lage ist, globale Probleme wie den Klimawandel besser anzugehen und dabei mit einer Stimme zu sprechen.
- Vertrag von Nizza, der am 01.02.2003 mit folgendem Ziel in Kraft getreten ist: Eine Reform der EU-Institutionen, damit die EU auch nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten ihre Aufgaben wirksam erfüllen konnte.
- Vertrag von Amsterdam, der am 01.05.1999 mit folgendem Ziel in Kraft getreten ist: Eine Reform der EU-Institutionen zur Vorbereitung auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten.
- Vertrag von Maastricht, der am 01.11.1993 mit folgendem Ziel in Kraft getreten ist: Vorbereitung auf die Europäische Währungsunion und Einführung von Elementen einer politischen Union (Unionsbürgerschaft, gemeinsame Außen- und Innenpolitik).
- Einheitliche Europäische Akte, die am 01.07.1987 mit folgendem Ziel in Kraft getreten ist: Reform der Institutionen zur Vorbereitung auf den Beitritt Portugals und Spaniens und Beschleunigung des Entscheidungsprozesses bei der Verwirklichung des Binnenmarkts.
- Fusionsvertrag – Vertrag von Brüssel, der am 01.07.1967 mit folgendem Ziel in Kraft getreten ist: Umgestaltung der Europäischen Institutionen
- Verträge von Rom, die am 01.01.1958 mit folgendem Ziel in Kraft getreten sind: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom).
- Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EKGS), der am 23.07.1952 mit folgendem Ziel in Kraft getreten ist: Schaffung einer Abhängigkeit zwischen Kohle- und Stahlindustrie, damit ein Land nicht mehr ohne das Wissen der anderen bewaffnete Einsatzkräfte mobilisieren kann. Mit dieser Maßnahme wurde dem Misstrauen und den Spannungen nach dem Zweiten Weltkrieg entgegengewirkt. Der EGKS-Vertrag lief 2002 aus.
Die Mitgliedsstaaten haben in der Europäischen Union einen Teil ihrer Hoheitsrechte an selbständige Institutionen delegiert, welche die gemeinschaftlichen, die nationalen und die Bürgerinteressen vertreten. Insgesamt gibt es laut dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) die folgenden sieben Organe:
- Das Europäische Parlament (Präsident: Antonio Tajani seit 17.01.2017)
- Der Europäische Rat (Präsident: Donald Tusk seit 01.12.2014)
- Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat, dessen Ratspräsidentschaft alle 6 Monate in einer festgelegten Reihenfolge wechselt; im zweiten Halbjahr 2017 wird die Ratspräsidentschaft durch Estland wahrgenommen, im ersten Halbjahr 2018 durch Bulgarien – Liste der EU-Präsidentschaften bis 2030 siehe: http://www.eu-info.de/europa-punkt/wo-finde-ich/praesidentschafts-liste/)
- Die Europäische Kommission (Präsident: Jean-Claude Juncker seit 01.11.2014)
- Der Europäische Gerichtshof (Vorsitzender: Koen Lenaerts seit 08.10.2015)
- Die Europäische Zentralbank (Präsident: Mario Draghi seit 01.11.2011)
- Der Europäische Rechnungshof (Präsident: Klaus-Heiner Lehne seit 13.09.2016)
Das folgende 7-minütige Video erklärt die oben genannten Institutionen der Europäischen Union sehr anschaulich: https://youtu.be/SEyRg5tSxIg.
Die Europäische Kommission besteht aus 28 EU-Kommissaren (einschließlich Präsident und 7 Vizepräsidenten), die aus jeweils einem der 28 Mitgliedsländer stammen. Die Kommissionsmitglieder sind zur Wahrung der Interessen der Europäischen Union verpflichtet. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre. Präsident der EU-Kommission ist derzeit Jean-Claude Juncker (Luxemburg), Deutschland wird durch Günther Oettinger repräsentiert. Die Namen der aktuellen EU-Kommissare findet man hier: http://ec.europa.eu/commission/2014-2019_de.
Als eigenständige Organisation mit Rechtspersönlichkeit hat die Europäische Union auch eigene Rechtsetzungsbefugnisse. Während in den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten das Parlament den Willen des Volkes vertritt, sind es in der Europäischen Union die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union (Ministerrat), denen eine wichtige Rolle bei der Rechtsetzung zukommt. Bei verbindlichen Rechtsakten mit allgemeiner Geltung (Verordnungen und Richtlinien) hat das Europäische Parlament ein Mitentscheidungsrecht – die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten müssen jedoch auch in diesen Bereichen zustimmen. Die überwiegende Mehrheit aller Gesetze der EU wird vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union (Ministerrat) gemeinsam erlassen.
Einerseits werden die Rechtsakte der Europäischen Union in Gesetzgebungsakte und Rechtsakte ohne Gesetzescharakter eingeteilt. Andererseits werden sie in Art. 288AEUV nach ihren Rechtswirkungen eingeteilt in:
Grundsätzlich verläuft der Erlass von Gesetzgebungsakten der EU wie folgt:
- Vorschlag der Kommission
- Beteiligung des Parlaments in unterschiedlichem Umfang (keine Beteiligung, Anhörung, Zustimmung oder gleichberechtigte Zustimmung)
- Anhörung der beratenden Organe
- Entscheidung des Rates der Europäischen Union (Ministerrat)
Die unterschiedliche Beteiligung des Parlaments bildet somit den wesentlichen Unterschied in den verschiedenen Rechtsetzungsverfahren.
Die Europäische Kommission hat in der Regel das alleinige Initiativrecht, was von manchen als ein Demokratiedefizit der Europäischen Union angesehen wird. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union können die Europäische Kommission jedoch auffordern, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Eine solche Aufforderung ist auch Bürgern der Europäischen Union im Rahmen einer Bürgerinitiative möglich (Art. 11 EU-Vertrag und Art. 24 AEUV).
Einstimmigkeit ist im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) bei einigen Angelegenheiten erforderlich, die die Mitgliedstaaten als sensibel betrachten, so zum Beispiel:
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (mit Ausnahme einiger eindeutig festgelegter Fälle, in denen eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, etwa die Ernennung eines Sonderbeauftragten)
- Bürgerrechte (Gewährung neuer Rechte für EU-Bürger)
- EU-Mitgliedschaft
- Harmonisierung nationaler Rechtsvorschriften über indirekte Besteuerung
- EU-Finanzen (Eigenmittel, mehrjähriger Finanzrahmen)
- einige Bestimmungen im Bereich Justiz und Inneres (europäischer Staatsanwalt, Familienrecht, operative polizeiliche Zusammenarbeit, usw.)
- Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften im Bereich soziale Sicherheit und Sozialschutz
Darüber hinaus ist für Abweichungen von einem EU-Kommissionsvorschlag Einstimmigkeit im Rat erforderlich, sofern die EU-Kommission den an ihrem Vorschlag vorgenommenen Änderungen nicht zustimmen kann. Diese Regelung gilt nicht für Rechtsakte, die der Rat auf Empfehlung der EU-Kommission annimmt, etwa im Bereich der wirtschaftspolitischen Koordinierung.
Für die EU arbeiten 55.000 Beamte (siehe: https://ec.europa.eu/germany/eu60/verwaltungsmoloch_de); im EU-Parlament sitzen 751 EU-Abgeordnete (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Mitglieder_des_8._Europäischen_Parlamentes), die alle 5 Jahre neu gewählt werden. Da Einkommen und Absicherung der EU-Parlamentarier und EU-Beamten häufig in der öffentlichen Kritik stehen (z. B. „Arbeitsplatz Brüssel: steuerfreie Zulagen, hohe Pensionen, keine Kündigungsgefahr“, siehe auch diese etwas ältere Grafik aus 2013: http://www.netz-trends.de/id/3302/Studie-Einkommen-Diaeten-EU-Abgeordnete-Millionaere-nach-fuenf-Jahren-sind-EU-Parlamentarier/) möchte ich dazu kurz einige Fakten auflisten.
Die EU-Abgeordnete Dr. Angelika Niebler von der CSU erläutert auf ihrer Homepage recht anschaulich, wie sich das Einkommen eines EU-Abgeordneten zusammensetzt – siehe: http://www.angelika-niebler.de/phpwcms/index.php?was-ich-verdiene-1. Das Bruttoeinkommen eines Abgeordneten im Europäischen Parlament liegt bei 20.331,00 €/Monat, wenn er sämtliche Gelder und Pauschalen ausschöpft. Im Einzelnen sind dies:
9.516,00 €/Monat Entschädigung (dies entspricht 38,05% des Gehalts eines Richters am Europäischen Gerichtshof)
4.342,00 €/Monat Spesenpauschale
6.120,00 €/Monat Sitzungsgeld (maximal 20 Sitzungstage/Monat x 306,00 €/Sitzungstag)
353,00 €/Monat Reisekostenersatz (maximal 4.234,00 €/Jahr)
——————————————————————————
= 20.331,00 €/Monat (brutto) Summe
Hinweis: Laut Frau Dr. Angelika Niebler versteuert sie ihr Einkommen in Deutschland, so dass von den 9.516 €/Monat Entschädigung nach Abzug von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ein Nettoeinkommen in Höhe von rund 4.100 Euro im Monat übrig bleibt.
Zusätzlich kann jeder Abgeordnete des Europäischen Parlaments 24.164,00 €/Monat als Kostenersatz für Personalausstattung ausgeben (z. B. für Persönliche Assistenten). Das ist zwar ein durchlaufender Posten, der dem Steuerzahler aber natürlich auch Geld kostet.
Der Sitzungskalender des Europäischen Parlaments umfasst 60 Tage Sitzungen im Plenum, 120 Tage Sitzungen in den Ausschüssen und 60 Tage Sitzungen in den Fraktionen. Das sind insgesamt 240 Tage/Jahr bzw. 20 Tage/Monat. Dafür erhält der Eu-Abgeordnete ein Tagegeld in Höhe von 306,00 €/Sitzungstag.
Der Präsident des Europäischen Parlaments (derzeit Antonio Tajani) erhält noch einige Sonderbezüge, nämlich 3.663,00 €/Monat Residenzzulage und 1.418,00 €/Monat Repräsentationszulage (diese Angaben stammen aus 2014). Außerdem hat er zwei Dienstwagen und zwei Fahrer und erhält das Sitzungsgeld sogar für 365 Tage/Jahr – also 365 x 306 €/Sitzungstag = 111.690,00 €/Jahr.
Im Jahr 2013 verdienten von den 55.000 EU-Beamten 1.760 mehr als der deutsche Bundespräsident (18.173,00 €/Monat brutto) und 4.365 mehr als die deutsche Bundeskanzlerin (16.359,00 €/Monat brutto) (siehe: http://www.welt.de/wirtschaft/article113330591/4365-EU-Beamte-verdienen-mehr-als-die-Kanzlerin.html).
Einige interessante Dokumente zum so genannten „EU-Personalstatut“ inklusive eines Vergleichs der Gehälter und der Besteuerung von deutschen Beamten und EU-Beamten findet man auf der Homepage der Vorsitzenden des EU-Haushaltskontrollausschusses, Dr. Inge Gräßle: http://www.inge-graessle.eu/EU-Personalstatut sowie hier: https://www.gehaltsvergleich.com/news/Wie-viel-verdienen-Beamte-der-Europaeischen-Kommission.
Ein Abgeordneter im Europäischen Parlament kann in Abhängigkeit von seiner Dienstzeit eine Altersversorgung von bis zu 70% seiner Entschädigung (in Höhe von derzeit 9.516,00 €) erhalten. In Deutschland wird das Bruttorentenniveau, also eine Standardrente gemessen am Durchschnittseinkommen, bis 2040 um rund sieben Prozentpunkte von 46 auf 39 Prozent sinken.
Eine weitere Kritik an der Europäischen Union bezieht sich auf die viel zitierte EU-Bürokratie mit ihrer vermeintlichen Regulierungswut unter dem Einfluss von Lobbyisten. Laut Lobbycontrol nehmen schätzungsweise 20.000 Lobbyisten in Brüssel Einfluss auf die EU-Institutionen. Etwa 70 Prozent davon arbeiten für Unternehmen und Wirtschaftsverbände (Quelle: https://www.lobbycontrol.de/schwerpunkt/lobbyismus-in-der-eu/).
Einen einigermaßen gut recherchierten und ausgewogenen Artikel aus der Süddeutschen Zeitung vom 15.05.2014 zum Thema EU-Bürokratie und Regulierungswut findet man hier: http://www.sueddeutsche.de/politik/ungerechtfertigte-vorwuerfe-an-die-eu-was-hinter-dem-buerokratie-irrsinn-steckt-1.1957663.
Sehr kontrovers wird immer wieder die Frage diskutiert, welche Staaten am meisten von ihrer Mitgliedschaft in der Europäischen Union profitieren und welche unter dem Strich „draufzahlen“. Die Antwort auf diese Frage ist so vielschichtig, dass eine qualifiziert Antwort darauf schwer zu geben ist. Wie die folgenden Fakten zeigen, war Deutschland mit 13,19 Milliarden € im Jahr 2016 der mit Abstand größte Nettozahler in der EU-Haushalt (Einzahlungen in Höhe von 23,27 Milliarden €stehen Auszahlung in Höhe von 10,08 Milliarden € gegenüber). Andererseits profitiert natürlich die exportorientiert deutsche Wirtschaft überproportional vom EU-Binnenmarkt.
Hinzu kommen die Auswirkungen des Euro und der Niedrig- bzw. Nullzinspolitik (inkl. Käufe von Staats- und Unternehmensanleihen), die seitens der Europäischen Zentralbank seit Ausbruch der globalen Finanzkrise in 2008 gefahren wird. Der deutsche Staat mit seinen ca. 2,15 Billionen Euro Staatsschulden profitiert von dieser Währungspolitik, während die Kapitalanlagen (Versicherungen, Altersvorsorgen) der deutschen Bürger immer niedrigere Renditen abwerfen.
Ferner hat die Währungspolitik der EZB in den vergangenen Jahren den Wert des Euro im Vergleich zum US-Dollar immer weiter reduziert (ca. 1,18 USD/Euroaktuell vs. ca. 1,60 USD/Euro beim Allzeithoch des Euro im Juli 2008). Dieser Wertverfall ist zunächst ein Vorteil für Unternehmen, die ihre Güter in Länder außerhalb der Eurozone exportieren, während wiederum die Bürger der Eurozone für Konsumgüter, die aus Ländern außerhalb der Eurozone importiert werden (z. B. Computer), höhere Preise bezahlen müssen.
Die deutsche Wirtschaft hat übrigens in 2016 Güter im Wert von 1,21 Billionen € exportiert – davon 707,69 Milliarden € in EU-Länder (442,51 Milliarden € in die Eurozone, 265,18 Milliarden € in die „Nicht-Eurozone“) und 496,60 Milliarden € in Drittländer – davon 200,46 Milliarden € nach Asien, 147,71 Milliarden € nach Amerika, 113,53 Milliarden € nach Europa (außerhalb der EU), 24,52 Milliarden € nach Afrika und 10,38 Milliarden € nach Australien und Ozeanien(Quelle: http://de.statista.com/statistik/daten/studie/158303/umfrage/deutsche-exporte-und-importe-2010-nach-laendergruppen/).
Die Top 5 der wichtigsten Handelspartner Deutschlands waren in 2016 die USA (Exportvolumen = 106,82 Milliarden €), Frankreich (Exportvolumen = 101,11 Milliarden €), Großbritannien (Exportvolumen = 85,94 Milliarden €), die Niederlande (Exportvolumen = 78,43 Milliarden €) und China (Exportvolumen = 76,05 Milliarden €). Quelle: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Aussenhandel/Tabellen/RangfolgeHandelspartner.pdf.
Last, but not least, besteht bei niedrigen Währungs- und Aktienkursen natürlich eine nicht unbeträchtliche Gefahr, dass europäische bzw. deutsche Unternehmen durch Konkurrenten oder Beteiligungsgesellschaften, z. B. aus den USA oder China, übernommen werden. Einen interessanten Artikel dazu findet man hier: http://www.handelsblatt.com/my/unternehmen/industrie/chinesische-uebernahmen-in-deutschland-firmenkaeufe-folgen-einem-masterplan/12894476.html.
Wie die folgende Grafik zeigt, machen die Nettozahlungen in den EU-Haushalt mittlerweile nur noch einen Bruchteil der Belastungen und Risiken aus, die durch die EU und vor allem durch die Eurozone in den EU-Mitgliedsstaaten verursacht werden. Der Ausbruch der globalen Finanzkrise in 2008 war ein Dammbruch, durch den sich das fehlkonstruierte Eurosystem für Deutschland zu einem Fass ohne Boden entwickelt hat. Die Summe aus Transferzahlungen und Ausfallrisiken ist mit 2,19 Billionen € mittlerweile höher, als die (offiziellen) deutschen Staatsschulden von 1,98 Billionen €.
Da es den Rahmen dieses Beitrags sprengen würde, sämtliche vorgenannten Facetten zu erfassen und zu bewerten, will ich mich im folgenden auf den EU-Haushalt und die anhängigen Zahlungsströme konzentrieren. Der Europäische Rat hat am 28.11.2016 grünes Licht für den EU-Haushaltsplan 2017 gegeben, indem er die Einigung gebilligt hat, die am 17.11.2016 mit dem Europäischen Parlament erzielt wurde. Der EU-Haushaltsplan für 2017 wurde am 01.12.2016 angenommen, nachdem das Europäische Parlament die Einigung bestätigt hatte. Im EU-Haushaltsplan für 2017 sind insgesamt 157,86 Mrd. € an Mitteln für Verpflichtungen und 134,49 Mrd. € an Mitteln für Zahlungen vorgesehen, die sich auf folgende sechs Ausgabenbereiche verteilen (Quelle: http://www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-annual-budget/2017/):
- 74,899 Milliarden € (47,45%) Verpflichtungen und 56,522 Milliarden € (42,03%) Zahlungen für „Intelligentes und integratives Wachstum“ (davon fließen ca. drei Viertel in die Unterstützung unterentwickelter Regionen und benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in der EU und ca. ein Viertel in die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen)
- 58,584 Milliarden € (37,11%) Verpflichtungen und 54,914 Milliarden € (40,83%) Zahlungen für „Nachhaltiges Wachstum natürliche Ressourcen“ (dahinter verbergen sich Maßnahmen zur Erzeugung sicherer Lebensmittel, innovative Landwirtschaft sowie effiziente und nachhaltige Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen)
- 9,395 Milliarden € (5,95%) Verpflichtungen und 9,395 Milliarden € (6,99%) Zahlungen für „Verwaltung“ (dies umfasst die laufenden Kosten für die EU-Organe – im Wesentlichen die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union – einschließlich der Kosten für Übersetzer und Dolmetscher, die dafür sorgen, dass Informationen in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung stehen)
- 10,162 Milliarden € (6,44%) Verpflichtungen und 9,483 Milliarden € (7,05%) Zahlungen für „Europa in der Welt“ (dahinter verbergen sich Verpflichtungen der EU gegenüber anderen Ländern, wie z. B. Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung, Friedenssicherung oder Hilfe für Opfer von Naturkatastrophen und Konflikten).
- 4,284 Milliarden € (2,71%) Verpflichtungen und 3,787 Milliarden € (2,82%) Zahlungen für „Sicherheit und Unionsbürgschaft“
- 0,534 Milliarden € (0,3%) Verpflichtungen und 0,390 Milliarden € (0,3%) Zahlungen für „Besondere Instrumente“
Das Geld aus dem EU-Haushalt soll in Bereichen eingesetzt werden, in denen es sinnvoll ist, zum Nutzen Europas als Ganzes Ressourcen zu bündeln. Beispiele hierfür sind
- der Ausbau der Verkehrswege, Energienetze und Kommunikationsverbindungen zwischen den EU-Ländern,
- der Schutz der Umwelt in ganz Europa,
- die Erhöhung der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft,
- die Förderung grenzüberschreitender Zusammenschlüsse europäischer Wissenschaftler und Forscher.
Verantwortlich für die Zuweisung der Mittel aus dem EU-Haushalt ist die EU-Kommission.
Die EU-Mitgliedsstaaten zahlen Geld in den EU-Haushalt ein und erhalten Geld aus dem EU-Haushalt. Interessant ist der Saldo, der sich aus den Ein- und Auszahlungen pro EU-Mitgliedsstaat ergibt. Auf Basis der Daten für 2016, die ich aus dem „EU-Finanzbericht 2016“ entnommen habe (siehe: http://ec.europa.eu/budget/library/figures/internet-tables-all-revised.xls) ergibt sich folgendes Bild (sortiert nach der Höhe des Saldos aus Einzahlungen und Auszahlungen; NE=Nettoempfänger, NZ=Nettozahler):
Land: Einzahlung – Auszahlung = Saldo jeweils in Milliarden €
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- NE01. Polen: 3,553 Milliarden € – 10,638 Milliarden € = + 7,085 Milliarden €
- NE02. Rumänien: 1,374 Milliarden € – 7,360 Milliarden € = + 5,986 Milliarden €
- NE03. Griechenland: 1,509 Milliarden € – 5,850 Milliarden € = + 4,341 Milliarden €
- NE04. Belgien: 3,611 Milliarden € – 7,333 Milliarden € = + 3,722 Milliarden €
- NE05. Ungarn: 0,924 € Milliarden – 4,546 Milliarden € = + 3,622 Milliarden €
- NE06. Tschechien: 1,361 Milliarden € – 4,690 Milliarden € = + 3,329 Milliarden €
- NE07. Spanien: 9,564 Milliarden € – 11,593 Milliarden € = + 2,029 Milliarden €
- NE08. Slowakei: 0,646 Milliarden € – 2,663 Milliarden € = + 2,017 Milliarden €
- NE09. Bulgarien: 0,382 Milliarden € – 2,345 Milliarden € = + 1,963 Milliarden €
- NE10. Portugal: 1,587 Milliarden € – 3,384 Milliarden € = + 1,797 Milliarden €
- NE11. Luxemburg: 0,311 Milliarden € – 1,788 Milliarden € = + 1,477 Milliarden €
- NE12. Litauen: 0,319 Milliarden € – 1,477 Milliarden € = + 1,158 Milliarden €
- NE13. Kroatien: 0,391 Milliarden € – 0,921 Milliarden € = + 0,530 Milliarden €
- NE14. Lettland: 0,218 Milliarden € – 0,734 Milliarden € = + 0,516 Milliarden €
- NE15. Estland: 0,183 Milliarden € – 0,674 Milliarden € = + 0,491 Milliarden €
- NE16. Irland: 1,675 € Milliarden – 2.038 Milliarden € = + 0,363 Milliarden €
- NE17. Slowenien: 0,339 Milliarden € – 0,545 Milliarden € = + 0,206 Milliarden €
- NE18. Malta: 0,081 Milliarden € – 0,208 Milliarden € = + 0,127 Milliarden €
- NE19. Zypern: 0,159 Milliarden € – 0,185 Milliarden € = + 0,026 Milliarden €
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- NZ09. Finnland: 1,829 Milliarden € – 1,531 Milliarden € = (- 0,298 Milliarden €)
- NZ08. Dänemark: 2,203 Milliarden € – 1,431 Milliarden € = (- 0,772 Milliarden €)
- NZ07. Österreich: 2,763 Milliarden € – 1,940 Milliarden € = (- 0,823 Milliarden €)
- NZ06. Schweden: 3,313 Milliarden € – 1,712 Milliarden € = (- 1,601 Milliarden €)
- NZ05. Niederlande: 4,343 Milliarden € – 2,289 Milliarden € = (- 2,054 Milliarden €)
- NZ04. Italien: 13,940 Milliarden € – 11,592 Milliarden € = (- 2,348 Milliarden €)
- NZ03. Großbritannien: 12,760 Milliarden € – 7,052 Milliarden € = (- 5,708 Milliarden €)
- NZ02. Frankreich: 19,476 Milliarden € – 11,275 Milliarden € = (- 8,201 Milliarden €)
- NZ01. Deutschland: 23,274 Milliarden € – 10,082 Milliarden € = (- 13,192 Milliarden €)
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Fazit zu der vorgenannten Aufstellung:
- 9 Nettozahlern (NZ) stehen 19 Nettoempfänger (NE) gegenüber. Griechenland und Portugal erhalten nicht nur Transferzahlungen aus dem EU-Haushalt, sondern auch aus den so genannten „Euro-Rettungspaketen“.
- 117,875 Milliarden € wurden in 2016 von den 28 EU-Staaten in das EU-Budget eingezahlt, während 112,080 Milliarden € in 2016 aus dem EU-Budget an die 28 EU-Staaten verteilt wurden (Differenz = 5,795 Milliarden €).
- Polen war mit einem Saldo von 7,085 Milliarden € der größte Nettoempfänger aus dem EU-Haushalt 2016, gefolgt von Rumänien mit 5,986 Milliarden €, Griechenland mit 4,341 Milliarden €, Belgien mit 3,722 Milliarden € und Ungarn mit 3,622 Milliarden €.
- Deutschland war mit 13,192 Milliarden € mit Abstand der größte Nettozahler in den EU-Haushalt 2016, gefolgt von Frankreich mit 8,201 Milliarden €, Großbritannien mit 5,708 Milliarden €, Italien mit 2,348 Milliarden € und den Niederlanden mit 2,054 Milliarden €.
- Warum das wohlhabende Luxemburg nur 0,311 Milliarden € in den EU-Haushalt einzahlt, jedoch 1,788 Milliarden € aus dem EU-Haushalt erhält (positiver Saldo in Höhe von 1,477 Milliarden € aus Sicht von Luxemburg) ist auf den ersten Blick genauso wenig verständlich, wie die Tatsache, dass Belgien 3,611 Milliarden € in den EU-Haushalt einzahlt, jedoch 7,333 Milliarden € ausgezahlt bekommt (positiver Saldo von 3,722 Milliarden € aus Sicht von Belgien).
- Die vorgenannten Umverteilungen innerhalb des EU-Haushalts summieren sich auf 40,785 Milliarden € (Summe Negativsalden der Nettoempfänger/NE) bzw. 34,997 Milliarden € (Summe Positivsalden der Nettozahler/NZ). Darin nicht enthalten sind die Bürgschaften und Transferzahlungen, die im Rahmen der so genannten „Euro-Rettungspakete“ zum Beispiel Griechenland oder Portugal zur Verfügung gestellt wurden. Allein aus den ersten beiden Rettungspaketen für Griechenland resultiert für den deutschen Steuerzahler ein Risiko in Höhe von ca. 50 Milliarden €.
Die folgende Grafik stammt aus einer sehr interessanten Studie des Zentrums für Europäische Politik (cep) vom September 2016 unter dem Titel „Umverteilung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten – Gewinner und Verlierer der europäischen Transfers“ und stellt die durchschnittliche jährliche Umverteilung durch den EU-Haushalt im Zeitraum von 2008 bis 2015 in Millionen Euro dar (siehe: https://www.cep.eu/eu-themen/details/cep/umverteilung-zwischen-den-eu-mitgliedstaaten.html):
Hintergrundinformation:
Als Britenrabatt (auch Britenbonus oder Britenscheck, amtlich VK-Ausgleich) wird eine Regelung für den Haushalt der Europäischen Union bezeichnet, die Großbritannien einen Sonderstatus gegenüber anderen EU-Mitgliedern zugesteht.
Die Vereinbarung wurde vom Europäischen Rat 1984 auf Betreiben der damaligen britischen Regierungschefin Margaret Thatcher beschlossen; sie gewährt Großbritannien auf seine Beitragszahlungen einen Rabatt. Dazu wird berechnet, wie viel Großbritannien in den Etat der Europäischen Union einzahlt und wie viel davon wieder (durch Subventionen, Beihilfen etc.) nach Großbritannien zurückfließt. In der Regel wird mehr eingezahlt als wieder zurückfließt, daher ist Großbritannien ein sogenannter Nettozahler. Der Rabatt beträgt 66 Prozent des Nettobeitrags. Seinen Höhepunkt erreichte er mit ca. 7,3 Milliarden € im Jahr 2001; 2005 betrug dieser Rabatt ca. 5,2 € Milliarden Euro. Insgesamt summierte sich der Rabatt zwischen 1985 und 2014 auf über 111,0 Milliarden €.
Die Begründung für die Regelung war, dass die britische Landwirtschaft damals kleiner war als die der anderen EG-Staaten, weshalb Großbritannien und Nordirland nicht in gleichem Maße von den Agrarsubventionen der gemeinsamen Agrarpolitik profitieren konnten wie etwa Frankreich oder Deutschland. Ein weiteres Argument war das 1984 im EG-Vergleich niedrige Wohlstandsniveau des Vereinigten Königreiches. Der Britenrabatt wurde von der damaligen britischen Premierministerin Margaret Thatcher ausgehandelt, die in den Jahren zuvor unter Verweis auf die „Britische Budgetfrage“ zahlreiche Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaften blockiert und damit zur sogenannten Eurosklerose-Krise beigetragen hatte. Bekannt wurde die Formel “What we are asking for is a very large amount of our own money back!” (deutsch: „Was wir verlangen, ist dass wir einen sehr großen Teil unseres eigenen Geldes zurückbekommen!“), mit der Thatcher ihrem ehrgeizigen Ziel bei den langwierigen Verhandlungen Ausdruck gab.
Im Rahmen der Verhandlungen über den zukünftigen mehrjährigen Finanzrahmen des EU-Haushalts für den Zeitraum 2007 bis 2013 wurden im Juni 2005 vermehrt Stimmen anderer Mitgliedstaaten laut, die eine Verminderung oder Abschaffung des Rabattes forderten. Ein großer Fürsprecher der Rabatt-Absenkung war z. B. der damalige französische Staatspräsident Jacques Chirac. Am 14.06.2005 schlug der luxemburgische Ratsvorsitz unter Jean-Claude Juncker ein Einfrieren des britischen Rabattes auf dem derzeitigen Stand und einen kontinuierlichen Abbau ab dem Jahr 2007 vor, was die britische Regierung unter Tony Blair jedoch ablehnte. Im Dezember 2005 spitzten sich die Verhandlungen zu. Angela Merkel, deutsche Bundeskanzlerin seit der Bundestagswahl 2005, machte einen Kompromissvorschlag. Am 17.12.2005 wurde Einigung darüber erzielt, dass der Britenrabatt bis 2013 deutlich reduziert werden soll. Trotz dieser Einigung waren nicht alle EU-Mitglieder komplett mit dieser Regelung einverstanden, da sie immer noch Ungleichheiten beinhaltet. Als eines der wichtigsten Argumente wurde vorgebracht, dass das Vereinigte Königreich inzwischen zu den reichsten EU-Ländern zähle. Im Herbst 2012 verlor Premierminister David Cameron die jährliche (jedoch nicht bindende) Abstimmung zum Europa-Budget im Parlament gegen eine Koalition aus Labour, schottischen Nationalisten und 53 Abgeordneten aus der eigenen Fraktion, die eine Einfrierung des EU-Budgets fordern, was zu den Aufstockungsplänen der übrigen EU-Mitglieder im kompletten Widerspruch steht.
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND KRITISCHE WÜRDIGUNG
Abschließend möchte ich erwähnen, dass die Europäische Union aus Sicht von Kritikern unter einem gravierenden (gesamt)demokratischen Defizit leidet, vor allem deshalb, weil ihre Organe weitreichende Entscheidungen treffen, die für die Unionsbürger (unmittelbar oder mittelbar) verbindlich sind, obwohl diese Organe nicht nach dem demokratischen Elementargrundsatz „one man one vote“ bestellt sind. Ohne einheitliches Staatsvolk, so die Kritiker des strukturellen Demokratiedefizits, fehle es der EU ohnehin an elementarer demokratischer Legitimation.
Die Vielfalt der Sprachen und das Fehlen „europäischer Medien“ lasse keinen gesamteuropäischen politisch-öffentlichen Diskurs zu. Die bestehenden Medien seien nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich hauptsächlich auf nationale Belange ausgerichtet. Ohne eine europaweite Öffentlichkeit könne aber auch keine gemeinsame Identität eines „europäisches Staatsvolks“ entstehen. Bislang gebe es nur vereinzelte Ansätze, diesem Problem zu begegnen, etwa durch den deutsch-französischen Sender ARTE oder euronews. Auch die englische Sprache als Lingua Franca (Handels- und Verkehrssprache) könne das Problem der Sprachenvielfalt nicht überwinden, da vielen Menschen das entsprechende Fachvokabular fehle, um politische Auseinandersetzungen angemessen zu verfolgen oder führen zu können. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Demokratiedefizit_der_Europäischen_Union).
Darüber hinaus hat die Europäische Union aus Sicht von Verfassungsrechtlern erhebliche Demokratiedefizite, weil durch „Konstitutionalisierung“ der europäischen Verträge einfaches Recht, wie z. B. das Wettbewerbsrecht, in den EU-Staaten automatisch Verfassungsrang erhält und damit politischen Diskussionen und Entscheidungen auf nationaler Ebene entzogen wird. In bestechenden Analysen ist der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm diesem Demokratieproblem der EU auf den Grund gegangen (Europa ja – aber welches?, C. H. Beck Verlag). Grimm zeigt, wie die Rechtsgrundlage der EU, die Römischen Verträge, „konstitutionalisiert“ wurde, das heißt: Sie erhielten die Funktion, die im Nationalstaat Verfassungen haben. Damit wäre in den Verträgen auch das in Stein gemeißelt, was in den Mitgliedstaaten einfaches Gesetzesrecht ist – und das „ist so, als stünde das gesamte Handelsgesetzbuch im Grundgesetz“. Je mehr die Verträge vorschreiben, desto weniger Spielraum haben die nationalen Parlamente, und desto stärker werden Kommission und Europäischer Gerichtshof. Mit dem Hinweis, es sei ein „Marktzugangshindernis“, können sie nationale Schutzstandard angreifen und Teile der staatlichen Daseinsvorsorge außer Kraft setzen. Grimm sieht darin den eigentlichen Grund für den Privatisierungsdruck („weniger Staat, mehr Markt“); den Mitgliedstaaten seien die Hände gebunden, und sie könnten kaum mehr entscheiden, was sie dem Markt überlassen und was sie in staatliche Regie nehmen wollten.
Entdemokratisierung und Entpolitisierung – so lautet auch der Befund des Soziologen Hauke Brunkhorst (Das doppelte Gesicht Europas,Suhrkamp Verlag). Die mächtigsten Institutionen in der EU seien nicht Parlament und Regierung, sondern Zentralbank und Gerichtshof, während die heimliche Verfassung Europas im Kampf um den Fetisch „Wettbewerbsfähigkeit“ bestehe. Wo früher Klassen- und Verteilungskämpfe ausgefochten worden seien, gehe es heute um Anpassung an Markterfordernisse. Deshalb streite die Öffentlichkeit kaum mehr über substanzielle politische Ziele, sie streite, wenn überhaupt, über Draghis Zinssätze. In der Folge davon verschwinde die alte Leitdifferenz von Links und Rechts und werde von der Unterscheidung „europafreundlich“ oder „europafeindlich“ abgelöst.
Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) hat in 2017 eine interessante Dokumentation unter dem Titel „Die sieben größten Fehler der EU“ veröffentlicht, die in der ZDF-Mediathek vom 19. bis 26.05.2017 verfügbar ist. Ich kann jedem interessierten Bürger nur empfehlen, sich die 45 Minuten Zeit zu nehmen, um sich die Dokumentation anzuschauen, denn sie macht deutlich, dass die EU zu keinem Zeitpunkt ein Projekt war, bei dem die Interessen der Bürger im Fokus standen (siehe: https://youtu.be/Wjm_FjQD_Ow).
Stattdessen wurden wesentliche Entscheidungen, wie die Aufnahme Griechenlands in die EU, die EU-Osterweiterung oder die Einführung des Euro durch machtpolitische, wirtschaftliche bzw. geostrategische Interessen einzelner Mitgliedsstaaten bzw. der USA dominiert. Dies gilt selbst für die Gründung der EWG im Jahr 1957, durch die die USA den Einfluss des Kommunismus in Europa zurückzudrängen wollten.
Darüber hinaus wurde/wird die EU benutzt, um die Wirtschaftsinteressen von Lobbygruppen, z. B. durch Regulierung oder Deregulierung, zu unterstützen.
Insbesondere bei den Themen „Euro“ und „Demokratiedefizit“ bleiben – vermutlich aus Zeitgründen – in der Dokumentation wichtige Fakten unerwähnt, z. B. dass weder die EU-Kommission, noch der EU-Ministerrat gemäß dem Grundsatz „one man, one vote“ besetzt werden – was aus meiner Sicht das größte Demokratiedefizit der EU ist.
9 Kommentare zu „Daten und Fakten zur Europäischen Union (Update 12/2017)“